8. Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes

31.07.2024 08:20

8. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

Gemäß § 24 Abs. 6 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, in der geltenden Fassung, weist die Marktgemeinde Neusiedl an der Zaya darauf hin, dass der Gemeinderat beabsichtigt, das Örtliche Raumordnungsprogramm (Flächenwidmungsplan) zu ändern.