Ab Jänner 2026 keine Übernahme von Gipskarton- und Gipsfaserplatten

Inertstoffe

Die Österreichische Recyclinggips-Verordnung ist Anfang 2025 per Gesetz in Kraft getreten ist. Sie verpflichtet zur getrennten Sammlung von Gipsabfällen wie Gipskarton- oder Gips-Faserplatten. Gipsreste dürfen nicht mehr als Inertstoffe auf Deponien landen, sondern werden zu hochwertigem Recyclinggips verarbeitet.

Auf den Sammelzentren des GVU-Gänserndorf dürfen daher ab Jänner 2026 keine Gipskarton- und Gipsfaserplatten mehr abgeben werden.