Wahlkarte für die Gemeinderatswahl 2025 hier beantragen!

14.11.2024 08:04

Wahlkartenantrag

Am Sonntag, 26. Jänner 2025 findet die Gemeinderatswahl statt.

Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger und EU-Bürger welche bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag (30.09.2024) in der Marktgemeinde Neusiedl an der Zaya einen Hauptwohnsitz hatten.

An alle Wahlberechtigten wird eine Amtliche Wahlinformation verschickt, auf der Wahllokal, Wahlzeit und Eintragungsdaten im Wählerverzeichnis vermerkt sind.
Nehmen Sie diese Amtliche Wahlinformation mit ihrem Ausweis zur Wahl mit.

Wahltag: Sonntag 26 Jänner 2025 

Wahllokale: 
Sprengel I: Neusiedl/Zaya von 07:00 bis 14:00 Uhr, Neusiedl a.d.Zaya, Pfarrheim
Sprengel II: St. Ulrich von 08:00 bis 12:00 Uhr,  St. Ulrich, Gemeindekanzlei St. Ulrich 11

Briefwahl:

Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil diese personalisiert ist. Sie haben zur Beantragung einer Wahlkarte drei Möglichkeiten: Persönlich im Gemeindeamt, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf  www.meinewahlkarte.at Ihre Wahlkarte beantragen.

  • schriftlich (online) bis Mittwoch, 22. Jänner 2025
  • mündlich (persönlich) bis Freitag, 24. Jänner 2025, 12:00

Wie wähle ich mit der Briefwahlkarte:

Sie bekommen Ihre Briefwahlkarte mittels  Briefsendung (Einschreiben). 

Die Briefwahlunterlagen enthalten

  • einen amtlichen Stimmzettel,
  • ein Wahlkuvert,
  • eine Wahlkarte,
  • und ein Überkuvert.

Wenn Sie die Briefwahlkarte erhalten, können Sie sofort wählen – Stimmzettel ausfüllen, diesen in das Wahlkuvert legen, auf der Rückseite die Briefwahlkarte unterschreiben, die Briefwahlkarte verschließen, in das voradressierte und vorfrankierte Überkuvert stecken, zukleben und per Post, Boten, Gemeindebriefkasten oder persönlich an das Gemeindeamt senden/bringen.  Sie brauchen kein Porto bezahlen.

Achtung:
Entscheidend ist, dass Ihre Briefwahlkarte spätestens am 26. Jänner 2025 um 6:30 Uhr am Gemeindeamt Neusiedl/Zaya eingelangt ist. Natürlich können Sie mit einer ausgestellten Wahlkarte auch am Wahltag (26. Jänner 2025) bis Wahlschluss in ihrem Wahlsprengel wählen gehen.

Wichtig:
Wenn Sie eine Briefwahlkarte beantragt haben, dürfen Sie ohne Vorlage dieser Wahlkarte auch nicht in ihrem zuständigen Wahlsprengel wählen. Die Wahlkarte ist ein Dokument.

Wahlkartenantrag