Hundeabgabe

Die Hundeabgabe inkl. MWSt. beträgt ab 01.01.2016:

 für Nutzhunde  jährlich  €    6,54

für Hunde mit erhöhtem Gefährungspotential und auffällige Hunde
im Sinne der §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz

 jährlich  €  100,00
 für alle übrigen Hunde  jährlich  €  40,00

Für Nutzhunde (z.B. Jagdhunde für Jagdleiter) inkl. MWSt. € 6,54 jährlich. Diese sind über Bewilligung bei der Gemeinde zu beantragen. Diensthunde (z.B. für Polizisten) sind frei.

Die Hundeabgabe ist im ersten Jahr binnen einem Monat nach dem Tage der Rechtswirksamkeit der Verordnung, das ist mit 1. Februar 2016 und für die folgenden jahre jeweils bis spätestens 15. Februar für das laufende Jahr fällig.