Kanaleinmündungsabgabe

Für den Anschluss an eine öffentliche Kanalanlage ist eine Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten.

Gesetzliche Grundlage: 
§ 3 NÖ Kanalgesetz 1977, LGBl. 8230

Höhe der Abgabe: Die Höhe der Kanaleinmündungsabgabe ist von der Berechnungsfläche für das angeschlossene Grundstück abhängig, die mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Einheitssatz vervielfacht wird.

Ermittlung der Berechnungsfläche: Die Berechnungsfläche wird in der Weise ermittelt, dass die bebaute Fläche halbiert wird und mit der um 1 erhöhten Zahl der an die Kanalanlage angeschlossenen Geschosse multipliziert wird; die so ermittelte Fläche wird um 15 % der unbebauten Fläche (= jene Grundflächen, die an eine bebaute Fläche unmittelbar angrenzen und dem gleichen Liegenschaftseigentümer gehören), höchstens jedoch um 15 % von 500 m², vermehrt.

Bei der Ermittlung der Berechnungsfläche gelten folgende Grundsätze:
1. Die bebaute Fläche ist diejenige Grundrissfläche, die von der lotrechten Projektion oberirdischer baulicher Anlagen begrenzt wird;
2. Nicht angeschlossene selbständige Gebäude zählen zu unbebauten Fläche, ebenso Gebäudeteile, die als Lager- oder Ausstellungsraum im Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebes, für land- und forstwirtschaftliche Zwecke oder als Garage genutzt werden; andere unselbständige Gebäudeteile, zählen, auch wenn sie nicht angeschlossen sind, zur bebauten Fläche.

Die derzeit geltenden Einheitssätze (exkl. 10 % Ust.) betragen:

Mischwasserkanal:          € 14,00 / m² excl. 10 % MWSt 

Beispiel: 
Einfamilienhaus in Neusiedl (Ausmaß 15 x 10 m) bestehend aus 3 an die Kanalanlage angeschlossene Geschosse
– verb. Fläche 150,00 m²
- Garage (selbständige Baulichkeit)mit Dachrinnenanschluss – verb. Fläche 50,00 m²
- unbebaute Fläche = 650 m²

Berechnung: Anschluss an einen Mischwasserkanal:

Objektbebaute FlächeFlächenhälfte
Anzahl der
angeschlossenen Geschosse
Berechnungsfläche
Wohnhaus150,0075,00x3 + 1300,00
Garage50,0025,00x0 + 125,00







unverbaute Fläche: 15% von max. 500 m²



75,00

 

Berechnungsfläche EinheitssatzKanaleinmündungsabgabe
 400,00 m²14,00 = € 5.600,-- netto