Richtlinie für das Plakatieren im Ortsgebiet

21.03.2017

Das Plakatieren im Ortsgebiet von Neusiedl a.d.Zaya und St. Ulrich ist nur unter Einhaltung nachstehender Richtlinien erlaubt:

  • Voranmeldung am Gemeindeamt (Veranstalter, Datum der VA, Dauer des Aushanges
  • Entfernung der Plakate spätestens 1 Woche nach der Veranstaltung (ansonsten Entfernung durch Gemeinde und Verrechnung der Kosten)
  • Plakatieren nur mit ordnungsgemäßen Tafeln bzw. Ständern (keine Kartonplatten)
  • Montieren der Tafeln darf nicht auf Lichtmasten erfolgen

Kosten werden bis auf weiteres keine verrechnet!