Wasseranschlussabgabe

Gesetzliche Grundlage: § 6 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 6930
 
Für den Anschluss an die öffentliche Wasserleitung ist eine einmalige Anschlussabgabe zu entrichten; die Höhe richtet sich nach der Größe des Hauses, der Zahl der angeschlossenen Geschosse und dem vom Gemeinderat festgelegten Einheitssatz. Vergrößert sich nachträglich die Berechnungsfläche, so ist eine Ergänzungsabgabe zu entrichten.
 
Einheitssatz: € 6,50 / m² (GR-Beschluss v. 12.12.2012; gültig ab 01.01.2013) 
 
Beispiel:
Einfamilienhaus in Neusiedl (Ausmaß 15 x 10 m) bestehend aus 3 an die Kanalanlage angeschlossene Geschosse – verb. Fläche 150,00 m² 
  • Garage (selbständige Baulichkeit)mit Dachrinnenanschluss – verb. Fläche 50,00 m² 
  • unbebaute Fläche = 650 m²
Objekt bebaute Fläche Flächenhälfte Anzahl der 
angeschlossenen Geschosse
Berechnungsfläche
Wohnhaus 150,00 75,00 x 3 + 1 300,00
Garage 50,00 25,00 x 0 + 1 25,00
unverbaute Fläche: 15% von max. 500 m² 75,00

 Berechnungsfläche insgesamt          475,00

 

Berechnungsfläche  Einheitssatz Kanaleinmündungsabgabe
 475,00 m² 6,50  = € 3.087,50 netto

Ergänzungsabgabe: 
Ändert sich die der Wasseranschlussabgabe zu Grunde gelegte Berechnungsfläche für die angeschlossene Liegenschaft, so ist die Wasseranschlussabgabe neu zu berechnen; Ist die neue Wasseranschlussabgabe um mindestens 10 % (mindestens aber € 8.-) höher als die bereits entrichtete Abgabe, so ist eine Ergänzungsabgabe zu entrichten. 

Gesetzliche Grundlage: § 7 NÖ. Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 6930 

Veränderungsanzeige: 
Veränderungen die auf angeschlossenen Liegenschaften vorgenommen werden und eine Änderung der Berechnungsfläche nach sich ziehen, sind binnen zwei Wochen nach ihrer Vollendung bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen (§ 13 GWLG 1978). 

Folgende Änderungen können abgabenrechtlich von Bedeutung sein: 

  • Errichtung von Baulichkeiten (z.B. Garage, Lagerraum, Schuppen, Gartenhaus) 
  • Zu-, Um- u. Aufbauten v. Gebäuden (z.B. Wintergarten) 
  • Anschluss eines weiteren Geschosses (z.B. Einbau eines Bades im Dachgeschoss) 
  • Anschluss eines landw. genutzten Gebäudes 
  • Zusätzlicher Grunderwerb

Formular Erhebungsbogen zur Wassergebührenberechnung (52 KB) - .PDF